Das Cottbuser Verwaltungsgericht hat in einem Urteil zu einem Wasseranschlussbeitrag des Wasser- und Abwasserverbandes Elsterwerda eingeschätzt, dass das brandenburgische Kommunalabgabengesetz (KAG) verfassungsrechtlichen Bedenken unterliege, weil es keine zeitliche Obergrenze für die Beitragserhebung festlegt.
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